AGB und Widerrufsrecht
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen dem Schlüsseldienst Rhein-Ruhr, Inhaber Leonard Hansen, und dem Auftraggeber über Türöffnungen, Schlossarbeiten, Fahrzeugöffnungen, Einbruchschutz und Schließanlagen.
2. Vertragsschluss und Preisnennung
Der Vertrag kommt durch die telefonische oder schriftliche Beauftragung zustande. Vor der Anfahrt nennen wir einen verbindlichen Festpreis für den geschilderten Fall. Stellt sich vor Ort heraus, dass der tatsächliche Aufwand erheblich abweicht — etwa weil die Tür entgegen der Angabe abgeschlossen ist —, teilen wir dies vor Arbeitsbeginn mit und nennen den neuen Preis. Der Auftraggeber kann den Auftrag in diesem Fall kostenfrei zurückziehen.
3. Nachweis der Berechtigung
Vor jeder Öffnung ist die Berechtigung nachzuweisen, in der Regel durch Personalausweis mit passender Meldeadresse oder gleichwertige Unterlagen. Ohne Nachweis führen wir keine Öffnung durch. Die dennoch entstandene Anfahrt kann in Rechnung gestellt werden.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu (§§ 312b, 355 BGB). Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Wünschen Sie die sofortige Ausführung, bestätigen Sie den vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich und auf einem dauerhaften Datenträger. Sie schulden dann bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung. Nach vollständiger Erbringung erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt und Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben.
Muster-Widerruf: Der Widerruf ist formlos möglich, etwa per E-Mail an info@schluesseldienst-rheinruhr.de oder schriftlich an die im Impressum genannte Anschrift.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung per EC-Karte, Kreditkarte oder bar gegen ordentliche Rechnung mit vollständigen Firmendaten.
6. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Schäden, die bei fachgerechter Ausführung unvermeidbar sind — etwa das Aufbohren eines defekten Zylinders nach vorheriger Ankündigung —, besteht keine Haftung. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.